Fragenkatalog Antworten Herr Meister CDU

Flüchtlingshilfe Heppenheim e.V. - Fragenkatalog zur Bundestagswahl 2017

Gliederung:

  • Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft
  • Geregelte Migration, sichere Einreisewege für Asylsuchende
  • Nachhaltige Politik für die Beseitigung von Fluchtursachen:

1. Armut und Hunger weltweit beenden
2. Frieden fördern
3. Klimawandel eindämmen

  • Nachhaltige Entwicklungsziele der UN - der „Masterplan“ für eine bessere, gerechtere Welt liegt auf dem Tisch: Wie ernst meinen wir es mit der Umsetzung

Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft

1. Frage:

Deutschland hat in den vergangenen 2 Jahren etwa 1 Mio. Flüchtlinge aufgenommen. Die
Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft stellt eine große Herausforderung dar.
Welche Strategie verfolgt Ihre Partei zur Bewältigung dieser Aufgabe? Welche konkreten
Maßnahmen planen Sie in diesem Zusammenhang für die kommende Legislaturperiode?

2. Frage:

Eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern packt bei der Integrationsaufgabe gerne
tatkräftig mit an, viele beklagen jedoch, dass lange Anerkennungsverfahren sowie
bürokratische Hürden zügigen Fortschritten im Weg stehen. Unterschiedliche
Zuständigkeiten in der Verwaltung, komplizierte Amtswege und Antragsformulare aber auch
Ressourcenmangel in der Sozialbetreuung und Wohnungsversorgung erschweren schnelle
Integrationserfolge und stellen die Geduld und Motivation der Betroffenen manchmal auf eine
schwere Probe. Welche Ansätze sehen Sie für eine Vereinfachung der administrativen
Prozesse und Verbesserung der Ressourcenbereitstellung für eine effektive Integration?

Antwort:

In den vergangenen Jahren hat Deutschland viele Menschen aus unterschiedlichen Ländern
und Kulturkreisen aufgenommen. Wir wollen, dass diejenigen, die dauerhaft oder für einige
Jahre in Deutschland leben, sich in unsere Gesellschaft integrieren und Teil von ihr werden.
Hierfür folgen wir dem Ansatz des Forderns und Förderns. Dazu streben wir den Abschluss
von verbindlichen Integrationsvereinbarungen an. Auch mit dem Integrationsgesetz von 2016
haben wir dafür die Voraussetzung geschaffen. Wir haben die Sprach- und Integrationskurse
ausgeweitet und Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt verbessert. Durch ein
regelmäßiges Integrations-Monitoring wollen wir den Erfolg unserer Bemühungen überprüfen
und Fehlentwicklungen frühzeitig korrigieren. Dies ist im Interesse aller Beteiligten.
Momentan dauern Asylverfahren im Durchschnitt knapp sieben Monate. Dass die Verfahren
momentan noch so lange dauern, liegt vor allem an komplizierten Altfällen. Über neue
Anträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mittlerweile innerhalb von
zwei Monaten.

Geregelte Migration, sichere Einreisewege für Asylsuchende

3. Frage:

Die europäische Politik scheint aktuell den Flüchtlingsströmen primär durch erhöhten
Grenzschutz und Abkommen zur Flüchtlingsabwehr mit Transitländern begegnen zu wollen.
Die Folge ist das Ausweichen auf noch gefährlichere Fluchtrouten, die immer wieder viele
Todesopfer fordern. In Deutschland garantiert das Grundgesetz §16a zwar das Recht auf
Asyl für politisch Verfolgte. Bei Einreise über einen sicheren Drittstaat wird die Anerkennung
jedoch ausgeschlossen, Flüchtlinge kommen deshalb häufig über illegale, oft
lebensgefährliche Wege zu uns. Wie stehen Sie zur Einrichtung von geregelten, sicheren
Einreisewegen für Flüchtlinge? Welche Maßnahmen schlagen Sie konkret vor?

4. Frage:

Ein neues Einwanderungsgesetz kann bei entsprechender Ausgestaltung Chancen
sowohl für die inländische Wirtschaft als auch für die entwicklungspolitischen Ziele in den
Herkunftsländern bringen. Dafür wäre es erforderlich, Qualifikationen von Migranten stärker
als bisher anzuerkennen und wiederholte Ein- und Ausreisemöglichkeiten im Sinne einer
zirkulären Migration zu schaffen. Wie ist Ihre Position zur Einführung und Ausgestaltung
eines neuen Einwanderungsgesetzes?

5. Frage:

Zahlreiche EU-Länder zeigen derzeit leider geringe bis gar keine Bereitschaft zur
Aufnahme von Flüchtlingen; Vereinbarungen zur Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der
EU konnten bisher nicht mal ansatzweise in die Tat umgesetzt werden. Welche
Möglichkeiten sehen Sie, unsere EU-Partner in der Flüchtlingspolitik zu mehr Solidarität zu
bewegen?

6. Frage:

Die Vereinten Nationen beabsichtigen, bis 2018 einen „Global Compact für sichere,
geordnete und reguläre Migration“ und ein „umfassendes Rahmenwerk für Flüchtlinge“
auszuarbeiten. Wie steht Ihre Partei zu dieser Initiative? Wie könnte Deutschland in diesem
Prozess eine Vorreiterrolle einnehmen?

Antwort:

In der Migrationspolitik brauchen wir dauerhafte Lösungen. Dafür müssen wir sowohl in der
Europäischen Union als auch mit Drittstaaten, Herkunfts- und Transitländern eng
zusammenarbeiten. Vorrangiges Ziel ist, dass Menschen in ihrer Heimat oder in deren Nähe
Lebensperspektiven finden. Dafür muss die Europäische Union mit den afrikanischen
Staaten Fluchtursachen bekämpfen.
Wir müssen das menschenverachtende Geschäft der Schleuser und Schlepper beenden und
verhindern, dass Zehntausende weiterhin ihr Leben in Gefahr bringen. Zu diesem Zweck
wollen wir Übereinkünfte nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens auch mit
afrikanischen Staaten schließen. Dies kann bedeuten, Menschen, die aus den Booten der
Schlepper vor dem Ertrinken gerettet werden, zurück an die nordafrikanische Küste zu
bringen. Dort können sie in Absprache mit den betreffenden Ländern, z. B. in regionalen
Aufnahmezentren versorgt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass Schutzsuchende in den für sie zuständigen EU-Mitgliedstaat
zurückgeführt werden. Dies ist der Staat, in den der Asylbewerber zuerst eingereist ist. Dort
muss das Asylverfahren durchgeführt werden. Zudem wollen wir Flüchtlinge innerhalb der
Europäischen Union im Wege eines Quotenverfahrens fair und gerecht verteilen. Dabei darf
kein Staat überfordert werden. In Übereinstimmung mit internationalem Recht sollte die
Europäische Union entscheiden, wer und wie viele Menschen im Rahmen einer
gemeinschaftlichen Asylpolitik Schutz innerhalb Europas erhalten.
Wir streben europaweit vergleichbare Standards für Flüchtlinge an: bei Anerkennungsverfahren, der Unterbringung und dem Niveau der Leistungen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten orientieren müssen.
Überdies braucht Deutschland ein Regelwerk zur Steuerung von Einwanderung in den
Arbeitsmarkt, das sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert. Ein solches „FachkräfteZuwanderungsgesetz“ wird die bereits bestehenden Regelungen zusammenfassen und, wo
nötig, effizienter gestalten. Voraussetzung sind der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes
und die Sicherung des Lebensunterhalts. Eine Einwanderung in die sozialen
Sicherungssysteme lehnen wir ab. Mit einer klug gesteuerten und begrenzten
Einwanderungspolitik für Fachkräfte unterstützen wir die Schaffung von Arbeitsplätzen in
Deutschland und verringern spürbar die Attraktivität von illegaler Einwanderung und
Migration.

Nachhaltige Politik für die Beseitigung von Fluchtursachen: 1. Armut und Hunger
weltweit beenden

7. Frage:

Die Weltgemeinschaft hat sich mit den im Herbst 2015 beschlossenen Nachhaltigen
Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDG) u.a. das Ziel gesetzt, bis 2030
Armut und Hunger überall auf der Welt zu beenden. Auch deutsche Entwicklungspolitiker
betonen immer wieder, dass die Erreichung dieser Ziele möglich ist. Welchen Stellenwert
misst Ihre Partei der Entwicklungszusammenarbeit bei? Welche Ziele haben Sie sich zum
Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands für die nächste Legislaturperiode
gesetzt?

8. Frage:

Wirksame Entwicklungspolitik erfordert gleichzeitig eine kohärente Handels- und
Agrarpolitik. So fordert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) u.a. den Stopp von schädlichen Exporten nach Afrika, den gezielten
Ausbau von Wertschöpfung vor Ort und den Schutz lokaler Binnenmärkte in
Entwicklungsländern vor globaler Konkurrenz. Wie steht Ihre Partei zum Abbau von
schädlichen Agrarexporten nach Afrika? Welche Maßnahmen sind hierzu konkret für die
nächste Legislaturperiode geplant?

9. Frage:

Es besteht internationaler politischer Konsens, dass der Steigerung von Steuereinnahmen
in Entwicklungsländern zentrale Bedeutung zukommt. Denn nach wie vor entgehen diesen
Ländern durch zweifelhafte Steuerpraxis transnationaler Konzerne jährlich Einnahmen in
geschätzt dreistelliger Milliardenhöhe. Trotz dieser Schieflage dürfen Entwicklungsländer
jedoch bei der Weiterentwicklung der internationalen Steuerregelungen noch immer nicht
selbst mit am Verhandlungstisch sitzen, die OECD Länder machen die Regeln stattdessen
unter sich aus. Entwicklungsländer und NROs fordern, dies zu ändern und das bisher nur
beratende Steuerkomitee der UN zu einem beschlussfähigen Gremium aufzuwerten, um
somit die Teilhabe aller Länder an den Entscheidungsprozessen zu gewährleisten. Wie
stehen Sie zu dieser Forderung?

Antwort:

Wir als Union verfolgen eine werte- und interessengeleitete Entwicklungspolitik. Dabei lassen
wir uns von folgenden Prinzipien leiten: der aus dem christlichen Menschenbild abgeleiteten
Verantwortung für Menschen in Armut und Not, der Verpflichtung zur Bewahrung der
Schöpfung sowie Deutschlands Eigeninteresse an weltweiten und vielfältigen
Partnerschaften.
Millionen Menschen leben in den ärmsten Ländern dieser Welt, oftmals konkret bedroht
durch Klimawandel, Bürgerkriege, schlechte Regierungen oder Terror. Diesen Menschen zu
helfen – auch in Kooperation mit der EU – und ihnen bessere Perspektiven in ihrer Heimat
zu ermöglichen, ist ein Gebot der Humanität. Es liegt aber auch in unserem Interesse,
Hunger, Krankheit und Not zu bekämpfen, denn sie führen oft zu Terror und Krieg und damit
zu Flucht und Vertreibung.
Deutschland hat seine Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit seit 2005 von 3,9
Milliarden auf 8,5 Milliarden in diesem Jahr mehr als verdoppelt. Ein beachtlicher Teil dieser
Mittel wird zur Fluchtursachenbekämpfung eingesetzt und trägt dazu bei, dass Menschen in
ihrer angestammten Heimatregion bleiben können.
Unsere besonderen Bemühungen gelten dem Kontinent Afrika. Viele afrikanische Länder
gehören zu den ärmsten der Welt. Überbevölkerung und Korruption machen oftmals alle
Anstrengungen zur Besserung der Lage wieder zunichte. Afrika benötigt Hilfe gegen Hunger,
Unterstützung für berufliche Bildung, insbesondere von Frauen, Schutz gegen Klimawandel,
für den Aufbau von Rechtstaatlichkeit und Sicherheit und vieles mehr. Mit einigen Ländern
Afrikas arbeiten wir in Form von Migrationspartnerschaften zusammen.
Aus eigener Kraft wird Afrika die Wende nicht schaffen. Deshalb hat die Bundesregierung die
Initiative zu einem „Compact“ mit Afrika im Rahmen ihrer G20-Präsidentschaft ergriffen.
Deshalb werben wir bei unseren Freunden und Verbündeten für mehr Engagement auf dem
afrikanischen Kontinent.
Die Union schlägt einen Marshall-Plan mit Afrika vor. Ein solcher moderner Marshall-Plan
des 21. Jahrhunderts soll die Empfänger in Afrika zu eigenverantwortlichem
unternehmerischen Handeln befähigen. Gemeinsam mit der Afrikanischen Union wollen wir
erreichen, dass eine neue mittelständische Kultur der Selbstständigkeit entsteht. Unser
Marshall-Plan mit Afrika soll eine breite Welle der Unterstützung auch in anderen Ländern
auslösen. Dabei sollen vor allem auch private Investitionen mobilisiert werden.
Ich will noch einmal Folgendes betonen: Die Anforderungen an humanitäre Hilfsleistungen
sind enorm gewachsen – insbesondere Qualität, Effizienz und Koordinierung betreffend. Wir
in der Union werden uns deshalb auch zukünftig entsprechend der steigenden Bedeutung
humanitärer Hilfe engagieren. Dabei wollen wir neben dem Auftrag der humanitären Hilfe
stärker die Aufgaben der Krisenprävention, der Katastrophenrisikovorsorge und der
Friedensförderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in den Blick nehmen und
beide Bereiche stärker miteinander vernetzen. Die Perspektive der humanitären Hilfe muss
sich künftig noch stärker verändern: von einer rein reaktiven Hilfeleistung nach einer Krise zu
einem vorausschauenden Handeln zur Vermeidung von Krisen. Ferner liegt es im deutschen
und europäischen Interesse, die Handlungsfähigkeit der relevanten UN-Organisationen zu
verbessern. Dies entspricht unserer Verantwortung, stärkt die Stabilität, hilft schneller und
gezielter den betroffenen Menschen in ihren Heimatregionen und reduziert so
Fluchtursachen.

Nachhaltige Politik für die Beseitigung von Fluchtursachen: 2. Frieden fördern

10. Frage:

Frieden ist die wichtigste Voraussetzung für menschenwürdiges Leben. Deutschland als
einem der größten Waffenexporteure weltweit kommt in dieser Hinsicht eine erhöhte
Verantwortung zu. Wie steht Ihre Partei zur Forderung, den Export von Rüstungsgütern in
Krisen- und Konfliktregionen sowie an autoritäre Regimes grundsätzlich zu verbieten? Sind
diesbezüglich in Ihrer Partei bereits konkrete gesetzgeberische Initiativen geplant?

Antwort:

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik.
Bei der Ausübung der Exportkontrollpolitik steht die Bundesregierung zu ihren
Bündnisverpflichtungen und zu ihrer Verantwortung für die europäische und internationale
Sicherheit. Deutsche Rüstungstechnik soll insbesondere in Mitgliedstaaten der EU, der
NATO oder vergleichbare Staaten exportiert werden. Weicht man von diesem Grundsatz ab,
gibt es eine strikte Einzelfallprüfung. Sie erfolgt durch das Bundeswirtschaftsministerium. Die
Entscheidung trifft der Bundessicherheitsrat. Die Bundesregierung orientiert sich daran,
einen Beitrag zur Sicherung des Friedens, der Gewaltprävention, der Menschenrechte und
einer nachhaltigen Entwicklung in der Welt zu leisten.
Eine Weitergabe von Rüstungsgütern wollen wir durch verschärfte Vor-Ort-Kontrollen in den
Abnehmerländern unterbinden. Im März 2015 hat die Bundesregierung im Übrigen die
Kleinwaffengrundsätze verschärft. In den Kleinwaffengrundsätzen ist insbesondere
festgehalten, dass grundsätzlich keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Komponenten
und Technologie in Drittländer erteilt werden.

Nachhaltige Politik für die Beseitigung von Fluchtursachen: 3. Klimawandel
eindämmen

11. Frage:

Der Klimawandel könnte mittelfristig zum Auslöser für globale Migrationsbewegungen in
bisher nicht gekanntem Ausmaß werden. Mit dem Pariser Klimavertrag vom Dez 2015 hat
sich die internationale Staatengemeinschaft die Begrenzung der Erderwärmung auf weniger
als 2°C als gemeinsames Ziel gesetzt; jedes Land leistet seinen Beitrag in Form von
Selbstverpflichtungen zur Emissionsminderung. Welche Maßnahmen plant Ihre Partei in
diesem Kontext, um der zuletzt etwas erlahmten Energiewende in Deutschland wieder neuen
Schwung zu geben? Wie stehen Sie zu der von NROs geforderten Zielsetzung, bis
spätestens 2035 vollständig aus der Kohleverstromung auszusteigen?

12. Frage:

Eine weitere Frage zum Klimaschutz. Gemäß dem Prinzip der gemeinsamen aber
differenzierten Verantwortung haben sich die Industriestaaten neben der
Emissionsminderung im eigenen Land auch zur finanziellen Unterstützung des
Klimaschutzes und der Klimaanpassung in Entwicklungs- und Schwellenländern verpflichtet
und hierfür die Bereitstellung von jährlich 100 Mrd. USD zugesagt. Deutschland hat hier zwar
erste Schritte unternommen und die Bereitstellung von 4 Mrd. bis 2020 in Aussicht gestellt,
der faire Anteil Deutschlands am zugesagten Gesamtaufkommen müsste jedoch etwa
doppelt so hoch liegen. Werden Sie sich für eine zusätzliche Aufstockung der in Aussicht
gestellten Mittel einsetzen? Und wie kann dies verbindlich in den Haushaltsplänen verankert
werden, damit den Ankündigungen auch entsprechende Taten folgen?

Antwort:

Die CDU gestaltet – wie bereits erwähnt – Politik auf der Grundlage des christlichen
Menschenbildes und steht für den verantwortungsbewussten Umgang mit der Schöpfung.
Nachhaltige Entwicklung heißt für uns die Wechselwirkungen der drei Dimensionen der
Nachhaltigkeit mit dem Ziel zu beachten, dass eine wirtschaftlich leistungsfähige, sozial
ausgewogene und ökologisch verträgliche, mithin eine dauerhaft tragbare Entwicklung
entsteht. Dabei hat die Politik der CDU – gerade auch mit Blick auf die Umsetzung der
globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) – stets auch die Wahrnehmung der internationalen
Verantwortung Deutschlands im Blick. Die CDU setzt sich für eine Nachhaltigkeitspolitik ein,
die von den Grundprinzipien der Würde des Menschen sowie der Generationengerechtigkeit
getragen wird und darauf zielt, absehbare zukünftige Belastungen zu vermeiden.
Orientierungshilfe bieten hierbei die sogenannten planetaren Grenzen unserer Erde.
In der Regierungszeit der CDU sind die weltweiten Klimaabkommen – zuletzt das von Paris
– und die Agenda 2030 mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen maßgeblich von
Deutschland mitgestaltet worden. Beim G7-Gipfel 2015 in Elmau konnten entscheidende
Beschlüsse zur Dekarbonisierung der Weltwirtschaft, zum Umweltschutz, zur
Ressourceneffizienz und zu Standards in Lieferketten getroffen werden. Ferner halten wir an
unseren bestehenden Energie- und Klimazielen fest und setzen sie Schritt für Schritt um.
Dies gilt auch für den 2016 beschlossenen Klimaschutzplan. Wir lehnen dirigistische
staatliche Eingriffe in diesem Bereich ab und setzen stattdessen auf marktwirtschaftliche
Instrumente.

Nachhaltige Entwicklungsziele der UN - der „Masterplan“ für eine bessere, gerechtere Welt liegt auf dem Tisch: Wie ernst meinen wir es mit der Umsetzung?

13. Frage:

Nochmals zurück zu den UN Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030, den Sustainable
Development Goals (SDG). Welche Priorität haben die SDG im Gesamtkonzept Ihrer
persönlichen politischen Agenda? Wie stehen Sie z.B. zu der konkreten Idee, den
Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung mit mehr Kompetenzen und
Kapazitäten auszustatten, um im Sinne eines „Nachhaltigkeits-TÜVs“ alle politischen
Strategien, Aktionspläne und Gesetzesvorhaben auf deren Übereinstimmung mit den Zielen
nachhaltiger Entwicklung prüfen zu können?

14. Frage:

Die Bundesregierung hat Ende 2016 auf Basis entsprechender UN-Leitprinzipien einen
Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Damit soll verhindert
werden, dass deutsche Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland zur
Verletzung von Menschenrechten oder von Sozial- und Umweltstandards beitragen. Leider
bleibt der deutsche Aktionsplan im Vergleich zur Umsetzung in anderen Ländern wie z.B.
Frankreich eher unverbindlich und sieht keine Sanktionierungsmöglichkeiten bei
Fehlverhalten vor. Schließen Sie sich der Forderung an, dass eine Nachbesserung des
Aktionsplans erforderlich ist, um dessen effektive Wirksamkeit im Sinne der UNLeitprinzipien zu erhöhen?

15. Frage:

Deutschland ist ein reiches Land. Dennoch bleiben die finanziellen Ausgaben für die
öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (official development assistance, ODA) regelmäßig
deutlich hinter den abgegebenen Zusagen und hinter den bereits seit Jahrzehnten
bestehenden internationalen Richtwerten zurück. In 2016 wurde zwar zum ersten Mal die
Marke von 0,7% des Bruttonationaleinkommens erreicht, dies jedoch nur indem die
inländischen Kosten für die Flüchtlingsversorgung als Entwicklungsfinanzierung mit
einberechnet wurden. Ohne derartige Anrechnungstricks ist bisher leider nicht zu erwarten,
dass die Zielquote in den kommenden Jahren eingehalten werden kann. Werden Sie sich im
Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass im Regierungsprogramm bzw. Koalitionsvertrag die
Erreichung der ODA-Quote von 0,7% bis spätestens 2020 festgeschrieben wird, ebenso wie
die Einhaltung der Zusage, dass dabei mindestens 0,15% bis 0,20% zugunsten der ärmsten
Länder aufgebracht werden?

Antwort:

Wir wollen Nachhaltigkeit global verankern und Lebensqualität für alle Menschen dieser Erde
ermöglichen. Deshalb treten wir für eine internationale Ordnungspolitik der Nachhaltigkeit
ein, die auf die weltweite Durchsetzung von Klima- und Umweltschutz sowie von hohen
sozialen Standards ausgerichtet ist.
Deutschland gehört seit jeher auf europäischer und internationaler Ebene zu den Vorreitern
einer ökologisch verantwortlichen Politik. Wir sind beispielsweise Spitzenreiter bei der
Ressourceneffizienz und wir haben mit der Energiewende ein Projekt begonnen, das
weltweit für viele Länder zum nachahmenswerten Vorbild werden kann.
Sowohl beim Entwicklungsprozess als auch bei der Umsetzung der Agenda 2030 hat
Deutschland eine Vorreiterrolle übernommen. Die Bundesregierung stellte bereits beim
ersten „Hochrangigen politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung" (High-level-Political
Forum an Sustainable Development, HLPF) in New York im Juli 2016 ihre Pläne für die
Umsetzung vor und hat dabei auch zivilgesellschaftliche Vertreter aktiv mit eingebunden. Die
nationale Umsetzung erfolgt im Rahmen der neuen Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
2016, die nunmehr nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess unter Federführung des
Bundeskanzleramtes veröffentlicht und grundlegend weiterentwickelt wurde.
Die neue Nachhaltigkeitsstrategie deckt dabei alle 17 SDGs der Agenda 2030 ab. Zu jedem
Ziel werden transparent politische Maßnahmen und deren Wirkungen benannt. Dabei geht
es nicht nur um die Wirkung in Deutschland, sondern eben auch um die Auswirkungen der
deutschen Politik weltweit und letztlich um unterstützende Maßnahmen in Form von bi- oder
multilateraler Zusammenarbeit. Mit diesem Dreiklang nimmt sich die deutsche Politik der
Herausforderung an, die Umsetzung der Agenda 2030 in ihrer ganzen Breite voranzutreiben.
Darüber hinaus spiegelt sich die Verantwortung Deutschlands für das Erreichen der Ziele
auch in der weiterentwickelten Nachhaltigkeitsarchitektur wider: Die geplante Einsetzung von
Nachhaltigkeitskoordinatoren in jedem Bundesministerium ist dabei ein wichtiger
unterstützender Schritt zur konsequenten Umsetzung im alltäglichen politischen Handeln.
Dieses Element wird weiterführend ergänzt im Rahmen der Beauftragung des Rats für
Nachhaltige Entwicklung (RNE) durch die Bundesregierung zur Überprüfung der
Managementregeln.
Im kommenden Jahr wird die Bundesregierung überprüfen, inwiefern Indikatoren und Ziele
der Strategie angepasst werden müssen. Eine starke Weiterentwicklung hat auch der
zivilgesellschaftliche Dialog erfahren: So werden zum einen ein regelmäßiges Dialogformat
eingeführt und zum anderen gesellschaftliche Gruppen in die Vorbereitung des
Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung einbezogen. In diesem
Zusammenhang ist die zentrale Rolle der Wissenschaft bei der SDG-Umsetzung zu betonen,
die sich bereits mit vielfältigen Initiativen engagiert. Die Bundesregierung wird hierfür eine
Plattform zum gemeinsamen Austausch und Lernen bieten.
2016 hat Deutschland durch die anrechenbaren Flüchtlingsausgaben im Inland erstmals die
Zielgröße von 0,7 Prozent Entwicklungsausgaben des Bruttonationaleinkommens erreicht.
Insgesamt haben Bund, Länder und Kommunen im vergangenen Jahr über 22 Milliarden
Euro in diesen Bereich investiert. Deutschland ist damit der zweitgrößte Entwicklungspartner
weltweit. Wir müssen das 0,7-Prozent-Ziel aber auf absehbare Zeit auch ohne diese
anrechenbaren Sonderausgaben erreichen. Denn jeder Euro unserer
Entwicklungszusammenarbeit vor Ort kommt den Menschen direkt zugute, schafft
Bleibeperspektiven und erzielt ein Vielfaches an Wirkung.

 

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